Wichtige Information:
Provisionsanspruch entsteht erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages!
Dies ist geregelt im §652 BGB!
Grundsätzlich wird kein Geld für eine Hausbesichtigung verlangt.
Das Button-Missverständnis!
Der Button „Makler provisionspflichtig beauftragen“ ist nur eine rechtliche Absicherung des Maklers für das gesetzliche Widerrufsrecht und die Textformpflicht, bedeutet aber keine Sofortgebühr für das Exposè.
Es regelt lediglich, dass im Erfolgsfall (notarieller Kaufvertrag) eine Provision fällig wird!
Tel: 034261-40 777
Mobil: 0172-98 888 58
E-Mail: Ries-Wurzen@t-online.de
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